
Das heutige Bild vom Leben als Frau in der DDR ist stark davon geprägt, dass es eine enorm hohe Beschäftigungsrate unter Frauen gab: Ende der 1980er Jahre waren 91% der Frauen in der Deutschen Demokratischen Republik berufstätig. Wohlwollend betrachtet kann diese Tatsache als Beweis für die vorherrschende Geschlechtergerechtigkeit ausgelegt werden, denn Berufstätigkeit galt als Recht der Frau, das ihr materielle Unabhängigkeit verschaffte. Währenddessen hieß es im Gesetz der BRD noch bis 1976: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ (§ 1356 BGB Absatz 1)
Dass sich das emanzipierte Selbstbild der Frauen stark über ihre Identifikation mit der Vollzeit-Berufstätigkeit bildete, war jedoch nicht zuletzt Ergebnis einer ausgeprägten Propaganda in Fernsehen, Literatur und am Arbeitsplatz. Die Vereinbarkeit von Mutterrolle und Arbeitsplatz wurde zu einer Selbstverständlichkeit stilisiert, deren gesetzliche Rahmenbedingungen längst geschaffen worden seien. Tatsächlich schuf die DDR mit der Zeit eine fortschrittliche Sozialgesetzgebung in Bezug auf Ehe, Scheidungsrechte und später auch Abtreibungen. Trotzdem waren auch in der DDR Geschlechterrollen fest in das gesellschaftliche Denken zementiert.
„„Wenn Mutti früh zur Arbeit geht…“ – Die zwiespältige Freiheit von Frauen in der DDR“ weiterlesen